Sie können bereits ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalter mit der Ausbildung beginnen.

 

Vor der Ausbildung:

 

Sie benötigen:

• Führerscheinantrag (in der Fahrschule erhältlich)

• Biometrisches Passbild

• Sehtestbescheinigung

• Lebensrettende Sofortmaßnahmen

• Kopie Personalausweis (Vorder-und Rückseite)

 

Für begleitendes Fahren benötigen Sie zusätzlich:

• Begleitantrag (in der Fahrschule erhältlich)

• Kopie Personalausweis und Führerschein (Vorder-und Rückseite) der Begleitpersonen

 

THEORETISCHE AUSBILDUNG:

 

Durch den Blockunterricht haben Sie die Möglichkeit den theoretischen Teil in 7 Tagen zu absolviern.

Nach dem Unterricht können Sie sich in Ruhe auf die Prüfung vorbereiten.

 

EMPFEHLUNG: Wir empfehlen erst die Theorieprüfung abzulegen und dann mit dem praktischen Teil zu beginnen!

 

PRAKTISCHE AUSBILDUNG:

 

Die Fahrstunden werden nach dem Curricularen Leitfaden abgehalten. Die ersten Übungsstunden finden in Verkehrsarmen Gebieten statt.

 

 

 

 

 

Anforderungen für den Führerschein mit 17:

 

 

 

Fahrschüler

Begleitperson

Mindestalter 16 ½ Jahre

Mind. 30 Jahre

Zustimmung der Eltern

Mind. 5 Jahre die Fahrerlaubnisklasse B

Benennung mind. einer Begleitperson

Max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister

 

Dürfen unter Alkoholeinfluss (0,5%) nicht begleiten

 

Müssen die Fahrerlaubnis (mind. Klasse B) mitführen

 

  • Theorieprüfung (frühestens drei Monat vor dem 17. Geburtstag
  • Fahrprüfung (frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag

 

 

 

Herzlich sind auch die Eltern eingeladen an einem Unterricht und an einer Fahrstunde teilzunehmen, um den Ablauf verfolgen zu können.